Kosten und Erstattungen

Sämtliche Leistungspakte der Senioren Zeitpunkt sind stets gut nachvollziehbar. Unsere Abrechnungen gestalten wir detailliert und für Sie absolut transparent. Sollten dennoch einmal Unklarheiten aufkommen, sprechen Sie uns unbedingt an.

Abrechnung mit Pflegegrad

Bei einem vorhandenen Pflegegrad können Sie das Pflegegeld der Pflegegeldkasse für unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall kommt außerdem die Krankenkasse für die Kosten der Verhinderungspflege, Alltagshilfe und in Teilen auch für die Kurzzeitpflege auf.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Pflegeaufwendungen im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen und erstatten zu lassen.